Kassenpflichtige Leistungen

KLV-Leistungen sind ärztlich verordnete Pflegeleistungen und werden von der obligatorischen Krankenversicherung sowie der öffentlichen Hand mitfinanziert.

Tarife gültig ab 01.01.2026

Diese Leistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

 

Ansatz pro Stunde in CHF

Abklärung, Beratung und Koordination (KLV A)

76.90

Untersuchung und Behandlung (KLV B)

63.00

Grundpflege (KLV C)

52.60

Kostenbeteiligung für Klientinnen und Klienten

  • Patientenbeteiligung von CHF 7.70 / Tag (werden durch die Spitex in Rechnung gestellt)
  • die jährliche Franchise der Krankenkasse
  • Selbstbehalt von 10 % (max. CHF 700 / Jahr)
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